Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SiloMundo Transport und Fahrervermittlung



  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen SiloMundo und den Auftraggebern im Rahmen der von SiloMundo erbrachten Transport- und Fahrervermittlungsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Leistungsgegenstand
    SiloMundo erbringt Dienstleistungen im Bereich des Transports von Gütern sowie der Vermittlung von Fahrern. Unsere Transportflotte entspricht den neuesten Umweltstandards (Euro 6 und LPG-Antriebe). Wir bieten auch die Vermittlung von qualifizierten Fahrern an, die für den Auftraggeber tätig werden. Die Auswahl der Fahrer erfolgt sorgfältig nach den Anforderungen des jeweiligen Auftrags.

  3. Vermittlung und Fahrerbereitstellung
    SiloMundo vermittelt dem Auftraggeber qualifizierte und erfahrene Fahrer. Der Fahrer handelt im Rahmen der Transportdienstleistungen als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers, der die volle Verantwortung für das Handeln des Fahrers im Rahmen des erteilten Auftrags übernimmt. SiloMundo haftet nicht für Handlungen des Fahrers, die außerhalb der vertraglich geregelten Verpflichtungen erfolgen.

  4. Transportversicherung und Haftung
    Sämtliche Transporte sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, die mögliche Schäden während des Transportvorgangs innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen reguliert. Für grenzüberschreitende Transporte und Überführungen gilt zusätzlich die CMR-Versicherung. SiloMundo haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

    Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung der transportierten Güter und haftet für Schäden, die aus einer unzureichenden Ladungssicherung resultieren.

  5. Zahlungsbedingungen
    Die Vergütung für die erbrachten Transport- und Vermittlungsdienstleistungen ist zum Zeitpunkt der Lieferung der Güter fällig. Zahlungen können nach Wahl des Auftraggebers in bar, per Kreditkarte oder über etablierte Zahlungsdienstleister (z.B. Wise) erfolgen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag vorab zu begleichen; er ist jedoch verpflichtet, sicherzustellen, dass die Zahlung spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt.

  6. Provision und Abrechnung
    Für die Vermittlung von Fahrern erhebt SiloMundo eine Provision, die vom Auftraggeber zu tragen ist. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem vereinbarten Vertragsvolumen und wird in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. SiloMundo übernimmt die Abwicklung der Zahlungen an die freiberuflichen Fahrer, sodass der Auftraggeber lediglich den vereinbarten Betrag an SiloMundo zu entrichten hat. SiloMundo stellt dem Auftraggeber regelmäßig Abrechnungen zur Verfügung.

  7. Ausfallversicherung
    Bei Bedarf bietet SiloMundo dem Auftraggeber eine Ausfallversicherung an, die ihn gegen finanzielle Risiken absichert, die durch die Nichterfüllung von Transportaufträgen entstehen könnten. Diese Versicherung deckt insbesondere Zahlungsausfälle des Endkunden sowie bestimmte unvorhersehbare Ereignisse ab, die die Erbringung der Transportleistung beeinträchtigen könnten.

  8. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Transport reibungslos und fristgerecht durchgeführt werden kann. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen zur Ladungssicherung, Transportwege und Fristen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer, der im Rahmen des Auftrags tätig wird, alle notwendigen Informationen und Anweisungen erhält.

  9. Kündigung
    Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Bereits begonnene oder vereinbarte Aufträge müssen noch ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  10. Haftungsausschluss
    SiloMundo haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen, welche die Erfüllung des Auftrags verhindern oder verzögern. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  11. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
    Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Madrid, Spanien. Es gilt ausschließlich spanisches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich internationaler Transportregelungen, bleiben hiervon unberührt.

  12. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken